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Änderungen der Rentenleistungen seit dem 1. Januar 2024 durch die AHV-Reform

Hintergrund der Reform

Die AHV ist das Herzstück des schweizerischen Sozialsystems und spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate steht die AHV unter Druck. Die Reformen sind notwendig, um die Finanzierung langfristig zu sichern und zukünftigen Generationen eine angemessene Altersvorsorge zu bieten.

 

Wesentliche Änderungen

  • Erhöhung des Rentenalters für Frauen
    Das ordentliche Rentenalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Ab dem Jahr 2025 wird die Pensionierung für Frauen mit dem Jahrgang 1961 um 3 Monate verschoben. Die 1964 Geborenen sind dann nach weiteren 3-Monatsschritten die ersten, die mit 65 pensioniert werden. Ab 2028 gilt dann das gleiche Rentenalter 65 für Frauen wie für Männer.

    Für die in der Übergangsgeneration 1961-1969 Geborenen soll es eine finanzielle Entschädigung für das höhere Rentenalter geben, dies entweder in Form eines lebenslangen Zuschlags auf die AHV-Rente oder als Vorbezug, was einer Frühpensionierung entspricht und mit einer Kürzung der Renten einhergeht.
    In beiden Fällen werden die tieferen Einkommen bevorzugt behandelt:

    Frauen aus der Übergangsgeneration, die bis zum neu für sie gültigen Rentenalter arbeiten erhalten (je nach Einkommen und Jahrgang) einen lebenslangen Zuschlag auf ihre AHV-Rente, die dann nicht der Plafonierung für Ehepaare unterliegt. 

  • Flexibler Rentenbezug
    • Neu können Männer wie Frauen ihre erste AHV-Rente flexibel zwischen 63 und 70 (Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) abrufen. Diese Flexibilität soll es den Menschen erlauben, ihren Renteneintritt an ihre persönliche Lebenssituation und finanziellen Bedürfnisse anzupassen. Ausserdem kann man neu die Rente in Schritten beziehen, nämlich 20 bis 80 Prozent zunächst und den Rest aufschieben, um den Übergang in die Pensionierung zu erleichtern. 
    • Wer bisher nach dem Referenzalter weitergearbeitet und Beiträge gezahlt hat, konnte seine Altersrente nicht verbessern. Neu ist es möglich, Einkommen und Beitragszeiten, die nach dem Referenzalter erzielt wurden, bei der Neuberechnung der Rente zu berücksichtigen, sofern die Maximalrente nicht erreicht wird oder aufgrund einer Beitragslücke Anspruch auf eine Teilrente besteht.
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer
    Die aus der Erhöhung der MwSt um 0,4% für den Normalsatz und 0,1% für den reduzierten Steuersatz fliessenden Gelder dienen der Zusatzfinanzierung der AHV. 

 

Auswirkungen der AHV-Reform auf die Bevölkerung 

  • Finanzielle Planung: die Anpassungen erfordern ein frühzeitiges Überdenken der Altersvorsorge und der finanziellen Planung für die Pensionierung
  • Berufliche Perspektiven: Ältere Arbeitnehmer müssen bzw. können eventuell länger im Arbeitsmarkt verbleiben, was die Dynamik in der Arbeitswelt verändert. 
  • Soziale Sicherheit: Verbesserte Leistungen für Geringverdiener tragen dazu bei, die soziale Sicherheit für vulnerable Gruppen zu stärken.

 

Gesamteinschätzung der Auswirkungen auf Frauen

Insgesamt bietet die AHV-Reform für Frauen sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Während die Erhöhung des Rentenalters und die Notwendigkeit/Möglichkeit, länger zu arbeiten, eine Belastung darstellen können, eröffnen die Flexibilisierung des Renteneintritts und die verbesserten Leistungen für Geringverdienende neue Perspektiven. Beitragslücken können so dank der Reform noch teilweise gefüllt werden.

Es ist aber neu umso wichtiger, dass Frauen sich frühzeitig und aktiv mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen, und sowohl die erste als auch die zweite Säule überprüfen sowie die neuen Regelungen gegebenenfalls nutzen, um ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu stärken.

 


Bildquellen:  Titelbild: UNSPLASH, Fotograf: Juani Sanchez

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